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Vizepresident of the Twelve Colonies of Kobol

Aktueller Amtsinhaber

Rumfray Belagos ist der aktuelle Amtsinhaber. Er wurde auf dem TC 12 von Präsidentin Bajar kommissarisch ernannt, aber mangels konstituiertem Quorum noch nicht bestätigt.

Vorheriger Amtsinhaber

Leon Psathas war der vorherige Amtsinhaber. Er wurde auf dem TC 6 von Präsident Demeter kommissarisch ernannt, aber mangels konstituiertem Quorum nie bestätigt. Auf dem TC 10 nahm er sich das Leben.

Wahl

Der Vizepräsident wird in einer öffentlichen Wahl vom Quorum mit einer einfachen Mehrheit gewählt. Bei einem Patt entscheidet die Stimme des Präsidenten, der sonst kein Stimmrecht hat.

Kommissarische Ernennung

Im Fall eines fehlenden Vizepräsidenten kann der Präsident kommissarisch einen Vizepräsidenten ernennen, der allerdings vom Quorum bestätigt werden muss. Der so ernannte Vizepräsident darf nur bis zur nächsten Wahl im Amt bleiben.

Aufgaben

Die Aufgaben des Vizepräsidenten sind fast ausschließlich repräsentativer Natur. Er nimmt an Zeremonien und dergleichen teil, für die der Präsident keine Zeit hat. Böse Stimmen behaupten die Aufgabe des Vizepräsidenten sei es nur auf Fotos gut auszusehen. Dies ist allerdings eine allzu vereinfachende Sichtweise: Auch wenn in der Verfassung keine weiteren Aufgaben für den Vizepräsidenten definiert sind, hat der Präsident in der Vergangenheit oft einem vertrauenswürdigen Vizepräsidenten wichtige Aufgaben übertragen. Teils sollte so eine „plausibel deniability“ hergestellt werden oder der Vizepräsident unterstützte den Präsidenten bei der Stimmenbeschaffung in der eigenen Partei.

Vorsitzender im Quorum

Laut Verfassung ist der Vizepräsident der „Präsident des Quorums“, also der Vorsitzende. Als solcher ist er der Leiter der Sitzungen im Quorum, ist aber nicht Mitglied und hat weder Rede- noch Stimmrecht. In jüngeren Geschichte übernimmt meist der „Präsident pro tempore“ den Vorsitz und leitet die Sitzungen.

Nachfolger des Präsidenten

Im Falle der Auslösung von Case Orange ist der Vizepräsident der direkte Nachfolger des Präsidenten.

Kommissarischer/Amtierender Präsident

Für den Fall, dass der Präsident erkrant oder anderweitig unfähig ist die Amtsgeschäfte weiterzuführen, kann der Präsident nach dem 25. Zusatzartikel der Verfassung seine Befugnisse zeitweise, d.h. solange bis er wieder arbeitsfähig ist auf den Vizepräsidenten übertragen. Der Vizepräsident kann das mit Zustimmung des Kabinetts auch eigenmächtig tun; mit Zustimmung des Quorums sogar gegen den Willen Präsidenten. In der Vergangenheit wurde in seltenen Fällen die Amtsgewalt vom Präsidenten auf den Vizepräsidenten übertragen, z.B. für die Zeit während der der Präsident operiert wurde.

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