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Der Präsident steht nicht nur der zivilen Verwaltung vor, sondern ist auch der Commander in Chief/Oberkommandierende der kolonialen Streitkräfte. | Der Präsident steht nicht nur der zivilen Verwaltung vor, sondern ist auch der Commander in Chief/Oberkommandierende der kolonialen Streitkräfte. |
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Er ist zuständig für die Ernennung aller Bundesbeamten, von den Richtern des Supreme Courts bis zu Offizieren im kolonialen Militär (wobei de facto viele dieser Ernennungen en masse durchgewunken werden, gerade wenn es um Routineernennungen geht). Diese müssen jedoch vom [[quorum_of_twelve|Quorum of Twelve]] bestätigt werden. | Er ist zuständig für die Ernennung aller Bundesbeamten, von den Richtern des Supreme Courts bis zu hohen Offizieren im kolonialen Militär. Diese Ernennungen müssen jedoch vom [[quorum_of_twelve|Quorum of Twelve]] bestätigt werden (wobei de facto viele dieser Ernennungen en masse durchgewunken werden, gerade wenn es um Routineernennungen geht). |
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In einer Notlage kann der Präsident Exekutive Orders herausgeben, die zwar nur Anweisungen an die Verwaltung sind, aber de facto durchaus Gesetzeskraft haben. Eine Executive Order darf nicht geltendem Recht oder der Verfassung widersprechen und kann von einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Quorum aufgehoben werden. | In einer Notlage kann der Präsident Exekutive Orders herausgeben, die zwar nur Anweisungen an die Verwaltung sind, aber de facto durchaus Gesetzeskraft haben. Eine Executive Order darf nicht geltendem Recht oder der Verfassung widersprechen und kann von einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Quorum aufgehoben werden. |